Eine orthopädische Schuhzurichtung kommt bei Erkrankungen, Formveränderungen und Funktionsstörungen des Fußes zum Tragen. Durch gezielte, individuelle Korrekturen an vorhandenen Konfektionsschuhen werden Druckstellen entlastet, die Abrollbewegung korrigiert oder Körperstatik ausgeglichen.
Solche Korrekturen sind an fast allen Schuhmodellen umsetzbar und vielseitig anwendbar, z.B. bei Außen-/Innen-Kniearthrose und Beinverkürzung, sowie für Mittelfußentlastung, weichen Fersenauftritt, Achillessehnenentlastung.
Unser besonderer Anspruch ist es, die Schuhzurichtung möglichst wenig sichtbar zu fertigen.
Unser Angebot an Schuhzurichtungen umfasst:
- Ausgleich einer Beinlängendifferenz
- Außen-/Innenranderhöhung
- Abrollhilfen
- Schmetterlingsrollen mit Weichbettung
- Sohlenversteifung
- Haglundfersenentlastung
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Kosten für eine orthopädische Schuhzurichtung können von der Krankenkasse für 3 Paar in der Erstversorgung und ab dem Folgejahr für maximal 2 Paar pro Jahr übernommen werden. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, benötigen Sie dazu ein ärztliches Rezept. Bei Erwachsenen wird eine Zuzahlung auf die Einlage erhoben.