Pflegehilfsmittel sollen den Pflegebedürftigen gezielt unterstützen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen bzw. ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.
Wir bieten Ihnen eine qualifizierte Beratung über einen gezielten und sinnvollen Hilfsmitteleinsatz:
- Pflegebetten / Pflegerollstühle
- Lagerungshilfen und Dekubitusprophylaxe
- Ess- und Trinkhilfen
- Hilfsmittel für Badezimmer und Toilette
- Inkontinenzhilfsmittel